Schwerpunkte
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem öffentlichen und privaten Wirtschaftsrecht. Wir verstehen uns als umfassenden juristischen Ratgeber und Begleiter für Klein- bis hin zu größeren Mittelunternehmen. Deshalb betrachten wir es als unsere Aufgabe, in jeder Situation des Wirtschaftslebens den erforderlichen anwaltlichen Beistand zu leisten. Diese Zielsetzung spiegelt sich im Großteil der Rechtsgebiete wider, denen wir uns im Besonderen widmen; selbstverständlich erhalten Sie von uns aber auch Rechtsbeistand in Bereichen, die außerhalb des Wirtschaftsrechts angesiedelt und daher nicht explizit genannt sind (z.B. Jagdrecht und Scheidungsrecht). Bei Interesse bitten wir um eine kurzfristige Anfrage.
Öffentliches Recht | Privatrecht |
Bau- und Gewerberecht inkl. Betriebsanlagengenehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen |
Bürgerliches Recht (=Zivilrecht) Hierzu gehört zum Beispiel: Haftungsrecht (=Schadenersatzrecht), Liegenschaftsrecht (=Immobilienrecht), Mietrecht, Konsumentenschutzrecht, Erbrecht und Unternehmensübergaben, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
Gemeinderecht |
Gesellschafts- und Unternehmensrecht (=Handelsrecht) inkl. Versicherungs- und Bankrecht |
Land- und Forstwirtschaftsrecht (=Agrarrecht) | Arbeitsrecht |
Abgabenrecht (=Steuerrecht) inkl. Finanzverfahren |
Sie erhalten von uns umfassende rechtliche Betreuung, die je nach Bedürfnis Beratung, Vertragsgestaltung und/oder Vertretung sein kann. Dabei gewährleisten wir eine uneingeschränkte Wahrnehmung Ihrer Rechte, indem wir für Sie vor allen Gerichten und Behörden auftreten, insbesondere den Zivilgerichten, den Verwaltungsbehörden, den Verwaltungsgerichten, dem Bundesfinanzgericht, den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union. Darüber hinaus schreiten wir auch in Schiedsverfahren ein, entweder als Parteienvertreter oder als Schiedsrichter.